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Abgabepflicht von Musikvereinen 

Informationen zur Künstlersozialabgabe

Das Künstlersozialversicherungsgesetzt (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen Künstler, Musikver und Publizisten nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge.

Die andere Beitragshälfte wird aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter).

 

Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe für Musikvereine:

 

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