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BDMV - Pressemitteilung 03/2025

Neuerungen im Rahmenvertrag für Musikvereine

Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) freut sich, gemeinsam mit der SV SparkassenVersicherung bedeutende Neuerungen im Rahmenvertrag bekannt zu geben, die allen Mitgliedsvereinen der BDMV zugutekommen. Diese Verbesserungen wurden in einem aufwändigen Prozess erarbeitet und treten rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft – und das alles ohne Mehrkosten für die Vereine.

Dr. Anita Huhn, Geschäftsführerin der BDMV betont: „Wir sind äußerst dankbar für die hervorragende Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung. Diese Neuerungen sind ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau und zeigen das Entgegenkommen der SV, um unseren Musikvereinen ein Rundum-sorglos-Paket zu bieten. Wir sind überzeugt, dass diese Verbesserungen den Vereinen nicht nur finanziell, sondern auch in ihrer täglichen Arbeit erheblich helfen werden.“ Die neuen Top-Leistungsverbesserungen umfassen unter anderem:

 

Haftpflichtversicherung:

  • Obligatorische Mitversicherung von Mietsachschäden am Probelokal und Schlüsselverlust
  • Ganz neu und einzigartig: Obligatorische Mitversicherung von gemieteten Kfz-Anhängern einschließlich Vollkasko sowie mut- und böswillige Beschädigungen: - Kühlanhänger - Ausschankwägen - WC- / Toilettenwägen - Geschirrmobile

 

Unfall-Versicherung:

  • Erhöhung der Versicherungssummen für Invalidität, Tod und Krankenhaustagegeld
  • spezielle Gliedertaxe für Musikvereine -

 

Pauschale Musikinstrumente-Versicherung:

  • Umstellung auf Neuwertentschädigung
  • Reduzierung des Zuschlagbeitrags für Aktive unter 18 Jahren auf 5,00 EUR.

 

Anhang: